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Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kurzform für das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Dieses im Oktober 1994 verkündete Gesetz trat am 7. Oktober 1996 endgültig in Kraft und löste das bisherige Abfallgesetz von 1986 ab. Ab dem 7. Oktober 1996 gilt somit ein vollständig neu formuliertes Abfallrecht in Deutschland. Die Abfallvermeidung bleibt das oberste Ziel der Abfallwirtschaft; daneben werden die Anforderungen an die Produktverantwortung für die Wirtschaft erweitert und präzisiert. Gestärkt wird durch dieses Gesetz die Eigenverantwortung der Wirtschaft für die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen aus Produktion und Konsum.