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Auffangraum
Schutzmaßnahmen gegen das unkontrollierte Auslaufen von Lagergut aus oberirdischen Tanks und im Brandfall zusätzlich auch von Löschwasser. Durch Auffangräume sollen die Ausbreitung eines Brandes, eine vom Lagergut ausgehende Explosionsgefahr sowie eine Verunreinigung von Oberflächengewässern, der Kanalisation oder des Bodens vermieden werden. Sie sind ausschließlich für Notfallsituationen bestimmt, niemals für die Lagerung von Gütern; ungeachtet dessen müssen sie im gewässerschutzrechtlichen Sinne (WHG, VAwS) gegen das Eindringen von „Lagergut“ dicht sein.